AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen: 

ProfitSale GmbH
Am Grott 13
51147 Köln

1 Geltung der Bedingungen  

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die gesamte  Geschäftsbeziehung mit Kunden der ProfitSale GmbH– Geschäftsführer: Vensen Mehra und  Sani Nagpal (Nachfolgend „ProfitSale“) und insbesondere für Dienstverträge und daraus  resultierende Leistungen, die ProfitSale für die andere Vertragspartei (im Folgenden:  „Kunde“) erbringt. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine  juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen  ist.  

1.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des  Vertragsschlusses mit dem Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform  mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass ProfitSale in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.  

1.3 Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden – auch im  Hinblick auf künftige Vereinbarungen – keine Anwendung, auch wenn ProfitSale ihrer  Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn ProfitSale auf ein Schreiben  Bezug nimmt, dass Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf  solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.  

2 Vertragsschluss  

2.1 Ein Angebot von ProfitSale gilt frühestens mit Abgabe oder Bestätigung in Textform als  verbindlich. Auf offensichtliche Irrtümer (z. B. Schreib- oder Rechenfehler) und  Unvollständigkeiten des Angebots einschließlich der Angebotsunterlagen hat der Kunde  ProfitSale zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung vor Annahme hinzuweisen;  ansonsten gilt der Vertrag als nicht geschlossen.  

2.2 Der Kunde kann das Angebot innerhalb von 2 Wochen ab dem Tag der Absendung des  Angebots in Textform annehmen oder die Annahme im bereitgestellten Kundencenter bei  LexOffice digital erklären. BLATT

2.3 Eine verspätete Annahme gilt als neues Angebot und bedarf der Annahme durch  ProfitSale. Die Annahme durch ProfitSale kann auch konkludent durch Auftragsdurchführung  erfolgen. Ist ProfitSale zur Annahme des Auftrags nicht bereit, so wird dies dem Kunden  unverzüglich mitgeteilt.  

3 Leistungsumfang  

3.1 ProfitSale erbringt Dienstleistungen im Bereich der Vertriebsunterstützung. Die  möglichen Leistungen umfassen Beratungs- und Umsetzungstätigkeit für die Erstellung,  Erweiterung, Optimierung und Pflege von Telemarketingkampagnen für  Produkte/Dienstleistungen des Kunden an. Soweit nicht ausdrücklich in Textform  abweichend vereinbart, schuldet ProfitSale dem Kunden nicht die Erbringung eines Werkes  oder eines konkreten Erfolgs.  

3.2 Der Umfang der konkreten Leistungserbringung im Einzelfall wird durch das jeweilige  Angebot von ProfitSale bestimmt.  

3.3 Die Leistungen von ProfitSale sind erbracht, wenn die im jeweiligen Angebot  vereinbarten Tätigkeiten ausgeführt und dem Auftraggeber schriftlich übermittelt, eventuelle  Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Kunden erläutert worden sind. Unerheblich ist,  ob oder wann eventuelle Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden. Ein  (wirtschaftlicher) Erfolg ist seitens ProfitSale nicht geschuldet. Unerheblich ist auch, ob es  zwischen dem Kunden und dessen potentiellen Kunden zu einem Vertragsschluss kommt.  3.4 Die Preise für die Leistungen von ProfitSale ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot im  Einzelfall. Soweit nicht anders angegeben, sind angegebene Beträge Nettobeträge. Soweit  Vorgänge der Umsatzsteuer unterliegen, kommt die Umsatzsteuer hinzu.  

4 Zahlungsbedingungen  

4.1 Die Einrichtungsgebühr (Onboarding und Setup) sowie die erste Monatspauschale  werden bereits mit Annahme des Angebots durch den Kunden fällig.  

4.2 Eine vereinbarte variable Vergütung für stattgefundene Termine ist immer zum Ende  eines vereinbarten Stundenkontingents fällig.  

4.3 Die weiteren Monatspauschalen sind jeweils im Voraus für das anstehende  Stundenkontingent fällig.  

4.4 Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug auf das  von ProfitSale angegebene Konto zu erfolgen. Maßgebend ist das Datum des  Zahlungseingangs bei ProfitSale. BLATT

4.5 Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der offene Betrag ist  während des Verzuges zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen.  ProfitSale behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Der  Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt unberührt.  4.6 ProfitSale ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen  Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn nach  Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des  Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der  offenen Forderungen von ProfitSale durch den Kunden aus dem jeweiligen  Vertragsverhältnis gefährdet wird.  

4.7 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von  Zahlungen wegen solcher Ansprüche durch den Kunden ist nur zulässig, soweit die  Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben  Vertrag ergeben, unter dem die betreffende Leistung erfolgt ist. Rechte des Kunden aufgrund  von Mängeln bleiben hiervon unberührt.  

5 Leistungszeit  

5.1 Von ProfitSale in Aussicht gestellte Leistungsfristen und Leistungstermine gelten stets  nur annähernd, es sei denn, dass eine feste Frist oder ein fester Termin ausdrücklich  schriftlich vereinbart ist. Vereinbarte Fristen beginnen frühestens mit Abschluss des  entsprechenden Vertrages und nach Erbringung der nach dem Vertrag erforderlichen und  vereinbarten Mitwirkungshandlungen des Kunden.  

5.2 ProfitSale kann – unbeschadet der Rechte aus Verzug des Kunden – von diesem eine  Verlängerung der Leistungsfristen oder eine Verschiebung der Leistungstermine um den  Zeitraum verlangen, in welchem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen,  insbesondere seinen Mitwirkungspflichten aus Ziffer 8 gegenüber ProiftSale nicht  nachkommt.  

6 Vertragslaufzeit und Kündigung  

6.1 Der Vertrag wird über die im Einzelfall vereinbarte Zeit geschlossen. Die ordentliche  Kündigung ist in diesem Zeitraum ausgeschlossen (siehe Angebot)

6.2 Die Kündigungsfrist ist im Angebot beschrieben.

6.3 Die Verlängerung der Vertragslaufzeit, sofern vorhanden, ist im Angebot beschrieben.

7 Höhere Gewalt  

7.1 Schwerwiegende Ereignisse, wie insbesondere höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen,  kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, Epidemien und andere nicht  vorhersehbare Ereignisse, die unvorhersehbare Folgen für die Leistungsdurchführung nach  sich ziehen, befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer  Wirkung von ihren Leistungspflichten, selbst wenn sie sich in Verzug befinden sollten. Eine  automatische Vertragsauflösung ist damit nicht verbunden.  

7.2 Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich bei Vorliegen eines solchen Hindernisses  unverzüglich zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen  nach Treu und Glauben anzupassen.  

7.3 ProfitSale ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich die Erbringung der  vereinbarten Leistungen, ohne dass ProfitSale dies zu vertreten hat, aufgrund von  Umständen i.S.d. Absatzes 1 um mehr als sechs Wochen verzögert oder unmöglich wird. Ein  Anspruch auf Schadenersatz besteht im Falle des Rücktritts nur gemäß Ziffer 10.  

8 Mitwirkungspflichten des Kunden  

8.1 Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere soweit sich dies aus diesen AGB  oder den vertraglichen Vereinbarungen ergibt.  

8.2 Der Kunde ist verpflichtet, ProfitSale im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit  nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen  Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere hat er alle für  die Auftragsdurchführung notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur  Verfügung zu stellen. Der Kunde informiert ProfitSale unverzüglich über alle Umstände, die  im Verlauf der Auftragsausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können. BLATT 

8.3 Der Kunde muss dem Anbieter kostenfrei und unverzüglich kostenlos sämtliche Inhalte  zur Verfügung stellen, die für die Leistungserbringung des Anbieters im Rahmen der  Vertragsbeziehung erforderlich sind, z.B. Textvorlagen, Bildvorlagen (mit entsprechender  Urheberrechtsberechtigung/Lizenz zur Verwendung auf den Plattformen der Werbeanbieter  gemäß deren Bedingungen)  

8.4 Auf Verlangen von ProfitSale hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von  ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich  zu bestätigen.  

8.5 ProfitSale kontrolliert und überwacht nicht, ob die Seiten oder verbreiteten und/oder  publizierten Inhalte des Kunden gegen das Urheberrecht (Rechte Dritter betreffend), gegen  spezifische Richtlinien der Suchmaschinenbetreiber oder gegen geltendes Recht im Allgemeinen (wie beispielsweise Marken-, Telemedien-, Presse-, Jugendschutz-,  Wettbewerbsrechte und die Rechte am eigenen Bild) verstoßen. Die Haftung liegt hier  vollumfänglich beim Kunden. Dies bezieht sich ebenfalls auf Abmahnungen oder  Abstrafungen egal welcher Art. Hierfür ist der Kunde verantwortlich.  

8.6 Dem Kunden ist bekannt und bewusst, dass die Algorithmen von Anbietern wie z.B.  Facebook, Instagram und Google geheim sind und der permanenten  

Weiterentwicklung/Änderung unterliegen. Dem Kunden ist ferner bekannt und bewusst, dass  die Anbieter jederzeit berechtigt sind, ggf. auch ohne Angabe von Gründen zu stoppen,  einzustellen oder zu beschränken. Für eine derartige Einstellung ist ProfitSale grundsätzlich  nur bei kausal schuldhaftem Verhalten verantwortlich. Der Vergütungsanspruch bleibt  regelmäßig unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, die Werbemittel vor Veröffentlichung  eigenständig zu überprüfen und etwaig erforderliche Änderungen ProfitSale mitzuteilen.  8.7 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ProfitSale seinen Namen und sein Logo zeitlich  und örtlich unbeschränkt auf den eigenen Webseiten, den eigenen Social-Media-Auftritten  sowie in Referenzlisten verwenden darf, um über die Leistungserbringung, Zusammenarbeit  sowie die erzielten Ergebnisse zu informieren und damit zu werben.  

9 Gewährleistung  

9.1 Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen eines Sach- oder Rechtsmangels  beschränken sich zunächst auf die Nacherfüllung. ProfitSale hat dabei die Wahl, einen  Mangel zu beseitigen oder die BLATT

Leistung innerhalb einer angemessenen Frist neu zu erbringen. Das Recht von ProfitSale,  die Nacherfüllung nach den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.  9.2 Ein Rücktritt oder Minderung durch den Kunden ist im Falle eines Mangels erst zulässig,  wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung gegenüber  ProfitSale vom Kunden gesetzte angemessene Frist erfolglos verstrichen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Im Falle von unerheblichen Mängeln besteht kein  Rücktrittsrecht.  

9.3 Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres.  

9.4 Vorstehende Beschränkungen gelten nicht, wenn ProfitSale einen Mangel arglistig  verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat.  Ebenso gelten die Beschränkungen nicht bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen von ProfitSale  oder seiner Erfüllungsgehilfen.  

9.5 Die Haftung auf Schadenersatz bleibt von dieser Ziffer unberührt und richtet sich auch  bei Mängeln nach Ziffer 10.  

10 Haftung  

10.1 ProfitSale haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner Erfüllungsgehilfen,  für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig  verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.  10.2 Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet ProfitSale– auch für  seine Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei der Verletzung einer  wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss  vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche,  deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Kunde vertrauen darf.  10.3 Stellt die pünktliche Leistung eine wesentliche Vertragspflicht dar und gerät LS damit  fahrlässig in Verzug, wird die Haftung für Schadensersatz neben der Leistung wegen  Verzugs auf 5 % des Wertes der Lieferung oder Leistung begrenzt.  

10.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten für die Haftung des Auftragnehmers im  Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen entsprechend.  

10.5 Schadensersatzansprüche nach 10.2 verjähren innerhalb von einem Jahr. BLATT

10.6 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt  

10.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig  verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde.  

11 Unterauftragsvergabe und subsidiäre Haftung  

11.1 ProfitSale ist berechtigt, Unteraufträge zu vergeben und zur Leistungserbringung Dritte  einzuschalten.  

11.2 Soweit Leistungen von Dritten, die ProfitSale als Subunternehmer eingeschaltet hat,  erbracht worden sind und ein Mangel auftritt, der eindeutig der Leistung des Dritten  zuzuordnen ist, ist ProfitSale berechtigt, eigene Gewährleistungsansprüche an den Kunden  abzutreten, der zur Annahme der Abtretung verpflichtet ist. Der Kunde ist in diesem Fall  verpflichtet, seine Ansprüche zunächst außergerichtlich gegenüber dem Dritten geltend zu  machen. Kommt der Dritte trotz mehrfacher, gegenüber ProfitSale nachzuweisender  Mängelbeseitigungsaufforderung dieser Aufforderung durch den Kunden nicht nach, lehnt  der Dritte ernsthaft und endgültig ab oder wird ersichtlich, dass er nicht die notwendige  Leistungsfähigkeit besitzt, kann der Kunde seine Rechte wieder gegenüber ProfitSale  geltend machen, wenn er etwaige zuvor durch ProfitSale an ihn abgetretene  Gewährleistungsrechte wieder zurück an ProfitSale abtritt bzw. die Abtretung anbietet.  11.3 Die bei ProfitSale gebuchten Leistungen sind nicht übertragbar. Eine Abtretung durch  den Kunden ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung in Textform durch ProfitSale  zulässig.  

12 Datenschutz und Vertraulichkeit  

12.1 ProfitSale ist berechtigt, die auftragsbezogenen Daten in eine unternehmensinterne  Datenbank aufzunehmen. Die Verarbeitung der Kundendaten erfolgt unter Beachtung des  geltenden Datenschutzrechts, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und  des Bundesdatenschutzgesetzes. Ergänzend wird auf die Datenschutzinformation gemäß  Art. 12 ff. DSGVO verwiesen, die ProfitSale dem Kunden auf seiner Homepage unter  www.profitsale.net/datenschutzerklaerung zur Verfügung stellt.  

12.2 ProfitSale und der Kunde verpflichten sich, vertrauliche Informationen sowie Betriebs und Geschäftsgeheimnisse, die Ihnen im Zusammenhang mit der Beauftragung und  Geschäftsbeziehung von BLATT

der jeweils anderen Partei übermittelt oder offenbart werden, auch über die Laufzeit der  Beauftragung und der Geschäftsbeziehung hinaus, vertraulich zu behandeln und nur im  Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen zu verwenden. Zu den vertraulichen  Informationen zählen insbesondere Schutzrechtsanmeldungen, Know-how, Erfindungen,  Ideen oder Verbesserungen, technische Daten, Messungen oder Spezifikationen, Prüf- und  Untersuchungsmethoden/-verfahren, Abläufe, Proben, Zeichnungen, Pläne, Skizzen, Muster,  Produkt- und Geräteprototypen, Computersoftware, Geschäfts- und Finanzdaten, Projekte,  Produkt- und Marketingstrategien. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind alle  betrieblichen und organisatorischen Kenntnisse, Vorgänge und Informationen, die nur einem  beschränkten Personenkreis zugänglich und der Allgemeinheit nicht bekannt sind und der  Allgemeinheit nach dem Willen der Parteien auch nicht bekannt sein sollen.  12.3 Das von ProfitSale erstellt Angebot einschließlich sämtlicher Bestandteile ist vertraulich  und unterliegt dem Urheberrechtsschutz. Eine Weitergabe oder sonstige Verwendung dieses  Angebotes außerhalb der gegenständlichen Geschäftsbeziehung und der gegenständlichen  Leistungsanfrage bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von ProfitSale und ist ohne eine  solche unzulässig.  

12.3 Die Parteien sind verpflichtet, den Zugang zu den vertraulichen Informationen und  Betriebs – und Geschäftsgeheimnissen im Sinne vorstehender Ziff. 12.2 nur auf solche  Mitarbeiter und Beauftragten zu beschränken, die zur Erfüllung des Geschäftszwecks  zwingend Kenntnis davon haben müssen. Die Parteien verpflichten sich, diesen  Personenkreis zur Einhaltung der in Ziff. 12.2 genannten Pflichten zu verpflichten.  

13 Schlussbestimmungen  

13.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.  13.2 Ist der Kunde Unternehmer iSv. § 14 BGB, Kaufmann iSd. Handelsgesetzbuches  juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen,  sind für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten  die für Kerpen, Deutschland zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig. ProfitSale ist  jedoch auch berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden auch am Sitz des Kunden geltend zu  machen. BLATT 9  

13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein  oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen; Soweit der  Vertrag Regelungslücken enthält, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich  wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragsparteien nach den wirtschaftlichen  Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Vereinbarung vereinbart hätten, wenn  sie die Regelungslücke gekannt hätten.